Wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten aller Fahrschüler:innen

Liebe Erziehungsberechtigte der Fahrschüler:innen,

wie bereits über den Mailverteiler für die Erziehungsberechtigten mitgeteilt, gibt der Landkreis Hildesheim folgende Informationen zur Schülerbeförderung über die Schulen an Sie weiter:

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises Hildesheim und der Preiserhöhung beim Deutschlandticket hat der Kreistag beschlossen, dass zukünftig nicht mehr allen anspruchsberechtigten Schüler:innen, die den ÖPNV nutzen, von der Schülerbeförderung des Landkreises einDeutschlandticket zur Verfügung gestellt wird.

Schüler:innen, deren Wohnort und Schule weiter auseinander liegen und die z.B. von Klasse 5 in Klasse 6 wechseln, werden in der Regel ihr bestehendes Deutschlandticket weiter behalten, weil bereits die Preisstufe 2 im ROSA-Tarif teurer ist als das D-Ticket. Leider ist nicht klar, ob die Deutschlandticket-Chipkarten derer, bei denen sich nichts ändert, durchgängig gültig sein werden. Grundsätzlich sind die ROSA-E-Tickets zwar für die mehrjährige Verwendung vorgesehen, erfahrungsgemäß wurden jedoch im letzten Sommer vielfach neue Karten erstellt und an die Schulen verschickt.
Daher sollen die Schüler:innen ihre aktuellenDeutschlandticket-Chipkarten bitte nach dem 31.07.25 nicht mehr nutzen, die Karten aber erst einmal behalten.

Ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 erhalten nicht mehr alle anspruchsberechtigten Schüler:innen, die im ÖPNV zwischen Wohnort und Schule unterwegs sind, ein Deutschlandticket.

Anspruchsberechtigte Schüler:innen, deren Wohnort und Schule innerhalb einer Tarifzone des Tarifverbundes ROSA liegen, erhalten zum neuen Schuljahr eine Fahrkarte der Preisstufe 1 (PS 1). (Tarifzonenrechner) Bei Schüler:innen, die von der Berechtigungsänderung betroffen sind, endet die Gültigkeit des Deutschlandtickets mit dem laufenden Schuljahr am 31.07.2025.

Auch Schüler:innen, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, bisher aber trotzdem ein Deutschlandticket von der Schülerbeförderung des Landkreises erhielten, weil es für den Besuch der nächstgelegenen Schule ohnehin bereitgestellt worden wäre, erhalten zukünftig unter Umständen
keine Fahrkarte mehr. (Beispiel: Ein Kind wohnt in Sarstedt. Die Entfernung zwischen Wohnung
und Gymnasium Sarstedt beträgt mehr als 2 km. Bisher bekam es ein Deutschlandticket, auch wenn ein Gymnasium in Hildesheim besucht wurde. Im SJ 25/26 würde für den Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums in Sarstedt jedoch nur noch ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1 zur Verfügung gestellt. Mit dieser Karte kann das Kind aber nicht nach Hildesheim fahren. Folglich erhält es zukünftig keine Fahrkarte von derSchülerbeförderung mehr.) In solchen Fällen können die Eltern lediglich nachträglich eine anteilige Erstattung der Fahrtkosten beantragen.

Im Beschluss des Kreistages vom 12.12.2024 war vorgesehen, eine “Upgrade”-Möglichkeit” zu schaffen. Diese gilt für Schüler:innen, die zukünftig nur noch eine ÖPNV-Fahrkarte des ROSA Tarifverbundes der Preisstufe HI bzw. PS 1 von der Schülerbeförderung des Landkreises erhalten. Sie sollen dieMöglichkeit haben, durch Zuzahlung trotzdem ein Deutschlandticket nutzen zu können.
Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, legen Sie sich ab Antragstellung für den Rest des Schuljahres fest. Sie erhalten dann keine Fahrkarte von der Schülerbeförderung, sondern kaufen eigenständig ein Deutschlandticket bei einem Verkehrsunternehmen ihrer Wahl. Nachträglich beantragen Sie die Erstattung des Anteils, den der Landkreis für die günstigste monatliche Schülerfahrkarte getragen hätte. Dieser beträgt aktuell für ein ROSA-Azubi-Abo der PS HI 48,30 Euro bzw. 46,00 Euro für eine Abo der PS 1. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil am Deutschlandticket beträgt 9,70 Euro in der PS HI bzw. 12,00 Euro in der PS 1. Für die Umsetzung direkt zum Schuljahresbeginn ab 01.08.2025 muss der Antrag bis zum 10.07.2025 der Schülerbeförderung vorliegen.

Sofern ein Wechsel in das Erstattungsverfahren innerhalb des laufenden Schuljahres gewünscht ist, muss der Antrag bis zum 5. eines Monats mit Wirkung für den Folgemonat vorliegen. Das Ticket der Schülerbeförderung wird dann zum Ende des Monats gekündigt. Später eingehende Anträge sind dann erst ab dem übernächsten Monat gültig. Änderungen der Adresse, ein Schulwechsel oder Abgang von der Schule ist dem Amt für Schule und Kultur – Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim unverzüglich mitzuteilen. Bei Nutzung der Upgrade-Option ist bei Fragen rund um das Abo des Deutschlandticket nicht das Team der Schülerbeförderung Ihr Ansprechpartner, sondern das Service-Center des Verkehrsunternehmens, bei dem das Deutschlandticket erworben wurde. Sollten Sie offene Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zum Upgrade auf das Deutschlandticket haben, wenden Sie sich gern per eMail an das Team der Schülerbeförderung unter der Adresse Schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de. Für die Nutzung der Upgrade-Möglichkeit auf das Deutschlandticket stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag über das Digitale Kreishaus auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim (Digitales Kreishaus).  Über dieses Serviceportal beantragen Sie später auch die anteilige Kostenerstattung.

Solange der Upgrade-Antrag noch nicht im Digitalen Kreishaus/ Serviceportal zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte den angehängten Vordruck (Seite 3).

Anschreiben+Antrag Upgrade-Möglichkeit SJ 2025-26