Schulgemeinschaft

Den Mittelpunkt der Schulgemeinschaft bilden natürlich die ca. 770 Schülerinnen und Schüler sowie die ca. 70 Lehrkräfte, die sie unterrichten. Aktuell neun Mitarbeiter machen den Schulbetrieb möglich.

Die Entscheidungen in der Schule werden von der Schulleiterin, dem Schulvorstand und Konferenzen (Klassenkonferenz, Fachkonferenz, Gesamtkonferenz) getroffen. Die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten werden im Schulelternrat wahrgenommen, der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Das Gemeinschaftswerk unterstützt die Schulgemeinschaft, in dem es ein breites Spektrum von Anschaffungen ermöglicht, die das Leben und den Unterricht der Schule bereichern.

Gremien

Informationen über die Schulleitung, den Schulvorstand, den Schulelternrat und den Schülerrat finden Sie auf den individuellen Unterseiten.

Konferenzen

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin, die Lehrkräfte, die Referendarinnen/Referendare und Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet in Abstimmung mit dem Schulvorstand über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

Fachkonferenz

Fachkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich des jeweiligen Faches betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne in den schuleigenen Arbeitsplänen sowie die Einführung von Schulbüchern. In Fachkonferenzen arbeiten die Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern zusammen.

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) entscheidet über die Angelegenheiten, die die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen, z. B. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG). In einer Klassenkonferenz wirken alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und je drei Eltern- und drei Schülervertreter zusammen.