Schulwechsel und Abschlüsse

Das Gymnasium Sarstedt und die Schiller-Oberschule sind die beiden weiterführenden Schulen vor Ort für die Schüler:innen in und um Sarstedt ab Jahrgang 5. Gemeinsam ist es das Ziel beider Schulen, allen Schüler:innen den individuell bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen. Zu diesem Zweck arbeiten beide Schulen eng zusammen und ermöglichen allen Schüler:innen die größtmögliche Durchlässigkeit.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der leichteren Orientierung, Grundlage für den Erwerb von Abschlüssen oder den Wechsel zwischen den Schulformen sind aber stets die rechtlichen Regelungen der jeweiligen Verordnungen.

Dies bedeutet, dass Kinder, die in Jahrgang 5 auf einer der beiden Schulen angemeldet werden, zum Ende des Schuljahres auf die jeweils andere Schule wechseln können. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der jeweiligen Klassenkonferenz auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Für den Wechsel von der Realschule auf das Gymnasium benötigt die Schüler:in eine zweite Fremdsprache (Französisch), einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine 3 in Französisch und in allen übrigen Fächern mindestens einen Notendurchschnitt von 3,0. Gleichzeitig darf die Schüler:in in keinem Fach eine 5 haben. (§12 WeSchVO)

Auf der Schiller-Oberschule können Schüler:innen in Jahrgang 9 und Jahrgang 10 die Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwerben. (§6-8 AVO-Sek I)

Auf dem Gymnasium werden diese Schulabschlüsse durch einen Gleichstellungsvermerk nach Jahrgang 9 und 10 erworben. Dabei gilt: Mit der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11) erwerben Schüler:innen den Erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. (§9 AVO-Sek I)

Wird ein:e Schüler:in am Ende von Jahrgang 10 nicht versetzt, können Jahrgang 9 oder 10 auf dem Gymnasium einmalig wiederholt werden. Bei erneuter Nichtversetzung oder dem Verlassen des Gymnasiums nach Jahrgang 10 ohne Versetzung gilt:

  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt man nur, wenn man beim Verlassen der Schule zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) auf dem Ganzjahreszeugnis hat, die nicht ausgeglichen werden können, und eine der beiden mangelhaften Leistungen in Französisch oder Latein erteilt wurde. (§10 AVO-Sek I)
  • Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt man, wenn man beim Verlassen der Schule zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) auf dem Ganzjahreszeugnis hat, die nicht ausgeglichen werden können und beide mangelhaften Leistungen nicht in der zweiten Fremdsprache erteilt wurden. (§8 AVO-Sek I)
  • Den Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 erhält, wer das Gymnasium am Ende von Jahrgang 10 mit mehr als drei mangelhaften Leistungen (Note 5) verlässt. (§1 AVO-Sek I)

Wer am Ende von Jahrgang 10 den Erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, ist zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11) berechtigt. Dies gilt gleichermaßen für den Erweiterten Sekundarabschluss I durch Versetzung am Gymnasium oder durch die Abschlussprüfung auf der Oberschule.

Für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen der Oberschule am Ende von Jahrgang 10 wird ein frühzeitiger Wechsel auf die Oberschule bereits zum Schuljahrgang 9 empfohlen, da sich die Inhalte der Abschlussprüfung auf die Jahrgänge 9 und 10 beziehen. Für den Erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss müssen auf der Oberschule am Ende von Jahrgang 10 im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erreicht werden.

Für einen Wechsel zwischen den Schulen beraten die Schulleitungen Sie und Ihr Kind gerne persönlich.